Voraussetzungen zur Zucht

Bevor Rassehunde zur Zucht zugelassen werden, müssen sie - je nach Zuchtverein - mehr oder weniger strenge Voraussetzungen erfüllen. Es kommt nicht nur darauf an, dass die Hunde dem gewünschten Bild ihrer Rasse entsprechen, sondern auch darauf, dass sie möglichst keine Erbkrankheiten weitergeben. Während ersteres auf einer Zuchtschau durch die Note festgelegt wird, die der Zuchtrichter dem Tier gibt, muss letzteres von einem Tierarzt am narkotisierten Hund untersucht werden.

Moderne Zuchtvereine verfolgen zudem die Entwicklung des Nachwuchses über Jahre hinweg, so dass Vererber von Krankheiten gefunden und aus der Zucht genommen werden können. Viele dieser Vererber zeigen selbst keinerlei Symptome. Genetische Tests auf bestimmte Erbkrankheiten sollten mit einbezogen werden.

In vielen Vereinen sind Wesenstests inzwischen vorgeschrieben, um nervenschwache und verhaltensgestörte Tiere auszuschließen.
Bis eine Hündin sieben oder maximal acht Jahre alt ist, darf sie in der Regel zur Zucht verwendet werden. Sechs Würfe insgesamt sind pro Zuchthündin meist erlaubt.

Wirft sie mit fünf zum ersten Mal, gilt sie als Spätgebärende und muss während ihrer Trächtigkeit und der Geburt besonders aufmerksam beobachtet werden. Viele Hündinnen benötigen einen Kaiserschnitt. Die meisten Tierärzte räumen die Hündin dabei aus, kastrieren sie also, weil sie das Infektionsrisiko zu groß finden beim Wiedereinsetzen der herausgezogenen, aufgeschnittenen Gebärmutter. Sofern die Ursache für den Kaiserschnitt ein ererbter Fehler war, wird dieser Fehler von dieser Hündin danach auch nicht weiter vererbt.