Manche Menschen setzen Hunde als Wachhunde ein. Bei manchen "Wachhunden" scheint es sich um die Öko-/Bio-Version einer Selbstschussanlage zu handeln. Die Besitzer erfreuen sich an ihrer Aggressivität, mit der sie ihr Grundstück verteidigen. Ein nach heutigen Maßstäben guter Wachhund sollte aber in erster Linie ein Meldehund sein. Mit aggressiven Hunden passieren zu leicht gefährliche Unfälle. Ich selbst hatte mal einen Schäferhund am Bein, der aus einem Villeneingang preschte, an dem ich mit meinem Camping-Gepäck-beladenen Fahrrad vorbeifuhr. Der Hund wollte nur sein Revier verteidigen. Er ist nicht erzogen, Menschen - zumal außerhalb seines Reviers! - nicht zu beißen. Meistens trifft es die Falschen und so sind harmlose Passanten und spielende Kinder viel öfter Opfer gefährlicher Hunde als Einbrecher. Doch selbst einem Einbrecher darf ein Bürger unseres Staates ohne Notwehr-Situation nichts Ernsthaftes antun. Er gehört in die Hände der Justiz. So kann man sich mit einem sehr scharfen Hund zwar vor weniger skrupellosen Einbrechern schützen, aber auch eine Menge Schaden anrichten und Ärger einhandeln. Gewaltbereite Einbrecher mit Brecheisen oder Schusswaffen machen vor einem Hund ohnehin nicht halt.
Schilder, die auf Hunde auf dem Gelände aufmerksam machen, gibt es in allen möglichen, mehr oder weniger witzigen Ausführungen. Das drolligste Schild dieser Art begegnete mir in der Westruper Heide, fern von jeder Besiedlung oder Telefonzelle. Es ist älter als das älteste Handy und gehört dem größten Kiesgruben-Betreiber der Region: "Achtung! Bissige Hunde - Bei Gefahr anrufen - Tel. 02355-...". Zu unserem Glück sind die bissigen Hunde offenbar irgendwann verstorben und so konnten wir über das Schild in aller Ruhe lachen und uns ungestört in der Kiesgrubenlandschaft bewegen und spielen.
Anderseits sollte man als Gartenbesitzer auf jeden Fall ein vor dem Hund warnendes Schild gut sichtbar für Passanten aufhängen. Kommt es irgendwann zu einem Unfall, weil jemand sich über den Zaun gebeugt oder durch den Zaun gegriffen hat und von Ihrem Hund gebissen wurde, haben Sie im sich u. U. anschließenden Streitfall so wenigstens das Argument auf Ihrer Seite, vor dem Hund gewarnt zu haben. Man wird Ihnen dennoch den Vorwurf machen, nicht an kleine Kinder gedacht zu haben, die noch nicht solche Schilder lesen können. Wenn also klar ist, dass Ihr Hund sich entsprechend verhalten würde, müsste ein zweiter Zaun für einen Sicherheitsabstand sorgen.